ERSTE SCHRITTE...

Haben Sie bereits einmal ganz real darüber nachgedacht, was passiert, wenn Ihnen unverhofft und unverschuldet etwas zustößt – in/mit Ihrer Familie, Ihrem Unternehmen, Ihrer Praxis …?

Wir helfen Ihnen zu verstehen, was Sie selbst in der Hand haben.

Worüber sich nachzudenken lohnt:

  • Kennen sie die gesetzliche Erbfolge?
  • Wissen Sie, wie hoch der Pflichtteil ist und wer ihn beanspruchen kann?
  • Wissen Sie, wie eine Erbengemeinschaft geregelt ist?
  • Wissen Sie, wer Ihr Vermögen erbst, wenn keine Nachkommen da sind?
  • Kennen Sie die Möglichkeit der legalen "Verschonung" Ihres Vermögens vor der Erbschaftssteuer?
  • Kennen Sie die Nachlassregelungen in Ihren Gesellschafterverträgen?
  • Wer vertritt Sie im Betreuungsfall gegenüber Dritten? 

... dies sind nur einige der wichtigen Fragen!


Worüber wir zuerst sprechen sollten:

  • Wie wichtig ist Ihnen eine verlässliche, selbstbestimmte, vertrauliche Regelung im Betreuungsfall?
  • Haben Sie bereits eine Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung erstellt? 
  • Wie ist Ihr(e) Partner(in) im Betreuungs- oder Erbfall versorgt?
  • Wer kümmert sich um Ihre minderjährigen Kinder in so einem Fall?
  • Haben Sie für Ihre Vertrauten alle notwendigen Unterlagen griffbereit?
  • Wie wichtig ist Ihnen der Familienfrieden jetzt und im Erbfall?
  • Haben Sie bereits ein Testament erstellt? Wenn ja, sind Sie sicher, dass dieses aktuell und entsprechend Ihrem Willen wirksam ist?
  • Haben Sie in Ihrem Unternehmen Notfallregelungen zur Fortsetzung des Geschäftsbetriebes getroffen? Kennen alle Betroffenen diese? 
  • Wie sehen Ihr Stammbaum sowie Ihre Vermögensverhältnisse aus?
  • Was wollen Sie?  und   Was wollen Sie nicht?


Wie wir beginnen:

... mit einem unverbindlichen ersten persönlichen Gespräch zur:

  • Sondierung Ihrer persönlichen Bedingungen,
  • Feststellung des konkreten Bedarfes an sinnvollen Regelungen,
  • Klarstellung Ihrer persönlichen Vorstellungen.

Im Ergebnis dieses Gespräches erarbeiten wir für Sie gemeinsam mit dem beratenden Rechtsanwalt eine erste Bedarfsanalyse sowie unsere Offerte für ein künftiges Mandat.

Diese beinhaltet im Wesentlichen:

  • Ihr aktueller Status zu Vorsorge und Nachlass.
  • Die aufgeworfenen Fragen zum Thema.
  • Ihre persönlichen Rahmenbedingungen und Vorstellungen.
  • Der ersichtliche Handlungsbedarf.
  • Eine erste Kostenkalkulation für ein Mandat

Auf dieser Grundlage entscheiden Sie über die Vergabe eines Mandates sowie über dessen Inhalt und Umfang.

Für die Durchführung des Sondierungsgespräches sowie für die Bedarfsanalyse erheben wir eine einmalige Schutzgebühr i.H.v. 125,- € zzgl. MWSt. für Gespräche in Berlin, ansonsten in Höhe der Reisespesen, mind. jedoch 250,- € zzgl. MWSt.. Diese wird bei Mandatserteilung verrechnet.

Sie sind unserer Diskretion hierüber versichert – auch nach Beendigung des Mandates oder bei Nichterteilung eines Mandates an uns!

Bild – Erste Schritte:  Didier Baertschiger / Creative-Commons-Lizens