EINE GUTE NACHLASSPLANUNG BEGINNT LANGE VOR DEM TESTAMENT!

Wer sich einmal ernsthaft mit seinen persönlichen Nachfolgeregelungen beschäftigt – gleich aus welchen Motiven – kommt schnell an zumeist emotionale und fachliche Grenzen. Das naturgemäß recht stark mit Emotionen belegte Thema wird dann oft gerne „beiseite“ geschoben und mit Vorwänden gerechtfertigt: brauche ich nicht ..., hat noch Zeit …, viel zu aufwändig … u.a. Zumeist ist es zudem das einseitige Verständnis, man beschäftige sich hier mit Krankheit und Tod, und wer macht das schon gerne.

Diese Denkweise ist genauso „traditionell“ wie die Auffassung, es sei ein rein juristisches Thema. Und: Während wir allesamt eine Kranken-, Unfall-oder BU-Versicherung als selbstverständliches Muss betrachten, ist die geordnete Nachlassverfügung – zumeist in Form eines Testamentes – von der weit überwiegenden Zahl der Menschen in unserem Lande als „not amused“ (unangenehm, nicht lustig) vernachlässigt.

Jedoch: Die o.g. Vorsorgebausteine bieten „nur“ eine finanzielle Absicherung für den konkreten Fall. Die rechtwirksame Gestaltung unserer persönlichen Lebensabläufe ist damit in keiner Weise bedient. Diese ist es aber gerade, die erst „Rechtssicherheit“ fürs Persönliche und fürs Vermögen bringt! Es wird also beides gebraucht.

In der Praxis wird das Thema Nachlass nach unserer Erfahrung oft erst angegangen, wenn man im Freundes- oder Familienkreis mit einem Unfall, einem Todesfall oder Krankheit konfrontiert ist, beginnt Fragen zu stellen…  Wen das unvorbereitet ereilt, kann nur noch reagieren.

Meine Kollegen und ich gehen aus der langjährigen Praxis der Begleitung von Familien und Unternehmen das Thema ganz offensiv an - mit dem Verständnis, dass es eben nicht nur ein Thema von Krankheit und Tod ist, sondern gleichermaßen eines für die Erhaltung von Familienfrieden, Vermögen, Lebenswerk und für die Wahrung der eigenen Selbstbestimmung bei Geschäftsunfähigkeit.

Nichts tun bringt meist den Verlust wichtiger Dinge im Leben: 
Steuer frisst Vermögen, Streit frisst Vermögen und Familienfrieden, Untätigkeit vernichtet Lebenswerk und Selbstbestimmung …

Die bessere Variante ist die eigene gute Vorbereitung – emotional und fachlich sowie in der konkreten Umsetzung. Dazu gehören selbstverständlich eine Vorsorgevollmacht + Patientenverfügung, aber auch eine Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder und Nachlassverfügungen (Testament, Vermächtnis, Erbvertrag …). Mit Regelungen, die die gesetzliche Erbfolge vorwegnehmen, kann zudem viel Vermögen in der Familie erhalten bleiben. 

Dies gilt gleichermaßen für den privaten Bereich wie auch für die Unternehmensnachfolge! 

Dabei geht es nicht zuvorderst um die Paragraphen des Erbrechts, sondern aus unserer Sicht zuallererst um Ihre ganz persönlichen Vorstellungen! Für deren bedarfsgerechte und rechtswirksame Umsetzung bedarf es häufig mehr Fachwissen als das des Juristen*.

Nach persönlicher Terminvereinbarung sprechen wir gerne über Ihre Vorstellungen und Bedingungen. Bleiben Sie selbstbestimmt – für sich und für Ihre Lieben!

Mit den besten Wünschen  –  Ihr Winfried Köhn

*„Unser Büro selbst führt keine eigene Rechts- und Steuerberatung im Mandat durch. Wir bedienen ausschließlich Mandate, die durch erbrechtlich erfahrene und besonders qualifizierte Juristen (Anwälte, Notare …) in der Gestaltungsberatung begleitet werden!“